Zahnärztliche Approbation
Mit der Erlangung der zahnärztlichen Approbation bist Du bundesweit unbefristet und uneingeschränkt berechtigt den zahnärztlichen Beruf auszuüben. Diese kannst Du nach erfolgreich abgeschlossenem Examen unter Vorlage Deines Zeugnisses beantragen. Abhängig von Deiner Meldeadresse musst Du dich bei dem Sozialministerium Deiner jeweiligen Bezirksregierung melden. Im folgenden Abschnitt findest Du die Webseiten zu allen Bundesländern:
Kontakt – Erteilung der Approbation
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Gehaltsübersicht
Die Gehälter in der Zahnmedizin lassen sich nicht pauschalisieren, da es keine Tarifverträge gibt, wie beispielsweise in Krankenhäusern. Je nach Anstellungsverhältnis existieren verschieden Vergütungsmodelle, wie Festgehalt ohne Umsatzbeteiligung und variables Gehalt mit Umsatzbeteiligung. Natürlich spielen auch noch weitere Faktoren eine Rolle, welche die höhe deines Gehalts beeinflussen können, wie: Berufserfahrungen, Spezialisierung und Verhandlungstalent.
Wie bereits erwähnt gibt es zwei verschiedene Vergütungsmodelle. Einmal das Festgehalt, welches vertraglich vereinbart wird, unabhängig von Arbeitsstunden und den Behandlungen. Auf der anderen Seite gibt es das variable Gehalt, welches Umsatzgekoppelt bezahlt wird, also abhängig von dem eignen erwirtschafteten Umsatzes.
In den folgenden Tortendiagrammen bekommst Du ein Einblick in die durchschnittlichen Gehälter. Diese wurden bei einer Umfrage der apoBank erhoben. Hier kommst du zu dem vollständigen Artikel um noch mehr zum Thema Gehalt zu erfahren.

